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Steuertipp: Direktanspruch - Umsatzsteuer wird unter Umständen vom Fiskus erstattet
Wurden einem Kunden von einer GmbH Umsatzsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt, so muss das Finanzamt diesen Schaden ausgleichen, wenn die GmbH wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist und die Steuer nicht mehr erstatten kann. Das gelte immer dann, wenn »die Geltendmachung der Erstattung vom Leistenden unmöglich oder übermäßig erschwert ist«. Das war hier der Fall. Die Finanzverwaltung erkennt die Existenz des Direktanspruchs grundsätzlich an. Dass für den Erstattungsanspruch gegenüber der GmbH Verjährung eingetreten ist, sei unerheblich für eine Erstattung durch das Finanzamt. (Niedersächsisches FG, 5 K 40/22) - vom 15.08.2024