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News Recht und Steuern: 8. Mai 2025
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Rechtstipp: Für einen vollautomatischen Wanddrucker ist keine Extraausbildung nötig
Steuertipp: Dienst im Mannschaftsdienstgrad lässt den Anspruch auf Kindergeld nicht verfallen
Hat ein junger Mann nach seinem Abitur einen zehn Monate dauernden Freiwilligen Wehrdienst absolviert, so muss die Familienkasse den Eltern des Mannes grundsätzlich auch für die Zeit Kindergeld bezahlen, die nach der (3-monatigen) Grundausbildung gefolgt sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Sohn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen konnte. Es sei unerheblich, dass der junge Mann nach Abschluss der Grundausbildung Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausgeübt hat. (BFH, III R 43/22) - vom 20.02.2025