Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Kündigung - Passgenaue Krankenscheine können gefährlich für den Lohn werden
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Reiserecht - Wer nicht gegen Hotelregeln verstoßen will, darf dafür nicht bestraft werden
Steuertipp: Die Nutzung durch die Schwiegermutter ist keine Selbstnutzung
Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn der Erwerb und der Verkauf innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Wird die Immobilie jedoch vom Erwerber selbst genutzt, so entfällt die Steuer. Eine solche Selbstnutzung liegt aber nicht vor, wenn eine Wohnung, die einem Ehepaar gehört, vor dem Verkauf an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Die Steuerbefreiung hätte hier nur dann greifen können, wenn die Immobilie vom Ehepaar selbst oder aber einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. (BFH, IX R 13/23) - vom 14.11.2023