Steuertipp: Die komplette Rechnung des Bestatters gilt als Nachlassverbindlichkeit
Beerbt ein Geschwisterpaar eine Tante, und hat die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, für die sie zu Lebzeiten das Bezugsrecht für die Versicherungssumme an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat (um damit die Kosten für die Bestattung abzudecken), so erhöht diese Versicherungsleistung den Nachlass. Im Gegenzug sind die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen. Das Finanzamt darf den Betrag aus der Versicherung (es gab rund 6.900 €) als Sachleistungsanspruch als Nachlass besteuern. Allerdings müssen es die Erben nicht hinnehmen, dass das Finanzamt bei den Nachlassverbindlichkeiten lediglich die gesetzliche Pauschale (in Höhe von 10.300 €) ansetzt. Der gesamte Betrag, den der Bestatter berechnet hat (hier waren das rund 11.700 €), darf als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden. (BFH, II R 31/21) - vom 10.07.2024