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Steuertipp: Die Inhaberin des Nießbrauchrechts muss Zweitwohnungssteuer bezahlen

08.11.2024

Besitzt eine Frau ein Nießbrauchrecht an einem Haus, das ihrem Sohn gehört, so muss sie dafür Zweitwohnungssteuer bezahlen, wenn sie ihren Wohnsitz nicht dort hat. Das gelte auch dann, wenn das Haus leer steht und es auch nicht vermietet werden soll (weil das einen etwaigen Kaufpreis mindern würde). Das Argument, das Haus sei eine "reine Kapitalanlage" und somit von der Steuer befreit, zog nicht. Dadurch, dass sie das Haus nicht vermietet hat, habe sie vielmehr eine "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" dargelegt. (VwG Gießen, 8 K 2687/23) - vom 08.10.2024

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