Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Die Erbfallkostenpauschale k...

Steuertipp: Die Erbfallkostenpauschale kann anteilig zugesprochen werden

15.09.2023

Die Erbfallkostenpauschale (in Höhe von 10.300 €) ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Beerdigungskosten, aber andere (wenn auch geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat. Bei mehreren Erben könne eine Aufteilung beispielsweise nach der Quote des Vermögensanfalls oder gemessen an den individuellen Aufwendungen der Erben oder nach Köpfen sowie nach einer "freien Einigung" durchgeführt werden. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die 50.000 Britische Pfund von ihrer Tante erbte, die bis zu ihrem Tod in Großbritannien lebte und die insgesamt fast 250.000 Pfund auf mehrere Erben verteilt hatte. Hier wurde der Nichte die Erbfallkostenpauschale anteilig in Höhe der Quote des in Deutschland erbschaftssteuerpflichtigen Teils zuerkannt. Unterm Strich konnte sie knapp 20 Prozent der Pauschale steuerlich geltend machen. (Niedersächsisches FG, 3 K 169/21) – vom 28.06.2023

Mit Freunden teilen