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Steuertipp: Die Entstehung von BMF-Schreiben darf "geheim" bleiben

12.08.2025

Die Entstehung der so genannten Richtsatzsammlung, die für Finanzämter als Richtlinie gilt, wenn sie im Rahmen von Betriebsprüfungen schätzen müssen, ob angegebene Umsätze nachvollziehbar sind, darf geheim bleiben. Auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Steuerpflichtige kein Recht darauf, zu erfahren, wie genau sich die Richtsatzsammlung beziehungsweise das alljährliche Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen dazu zusammensetzt (hier wollte jemand wissen, wie viele Betriebe einer Außenprüfung unterzogen worden sind, deren Daten als Grundlage für die Sammlung verwendet wurden und nach welchen Gesichtspunkten die Betriebe ausgewählt wurden). Es gibt im Finanzverwaltungsgesetz eine »spezialgesetzliche Regelung«, nach der das Zustandekommen von BMF-Schreiben und damit auch der Richtsatzsammlung vertraulich zu behandeln ist. (BFH, IX R 1/24) - vom 09.05.2025

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