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Steuertipp: Die Behörde muss den Zugang des Bescheids beweisen

09.07.2024

Bestreitet die Rechtsnachfolgerin einer Stiftung, die von einer Frau geführt wurde, die im Jahr 2020 gestorben ist, den Zugang eines Steuerbescheids für das Jahr 2016, so ist dieser Aussage grundsätzlich zu glauben. Hat das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für 2016 im Oktober 2017 verschickt und eine Erstattung in Höhe von rund 180 Euro an die Frau überwiesen, finden Mitarbeiter der Testamentsvollstreckerin dann auch alle Steuerunterlagen geordnet vor - jedoch nicht den Bescheid für 2016 - so kann die Stiftung den 2016«er Bescheid als »nicht bekannt gegeben« bewerten lassen. (Hier wurde in den Unterlagen nur eine Berechnung des Steuerberaters für das Jahr 2016 gefunden, nach der es eine Erstattung von knapp 280 € geben sollte.) Die Behörde muss den Zugang des Schreibens vollständig beweisen. (FG Münster, 4 K 870/21 E) - vom 19.04.2024

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