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Steuertipp: Die Auslastung einer Ferienwohnung muss zusammenhängend geprüft werden

29.10.2025

Betreibt die Eigentümerin einer Ferienwohnung die Vermietungder Wohnung (in einen bekannten Tourismusort) »ernsthaft«, so muss dasFinanzamt die aus der Vermietung entstandenen Verluste steuerlich anerkennen.Für die Feststellung der Ernsthaftigkeit wird die Auslastung durch Feriengästezu Rate gezogen. Dafür sei erforderlich, dass die ortsübliche Vermietungszeitüber einen längeren Zeitraum »nicht erheblich unterschritten« wird, also nichtum mindestens 25 Prozent. Dabei sei ein zusammenhängender Zeitraum von drei bisfünf Jahren zu betrachten. Prüft das Finanzamt dagegen jedes Jahr einzeln (wasauch vom Finanzgericht »abgesegnet« wurde), so muss die Auslastung wegen diesesFehlers neu und zusammenhängend geprüft werden. (BFH, IX R 23/24) - vom12.08.2025

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