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Rechtstipp: Kann das Amt keine Betreuung vermitteln, zahlt es den Verdienstausfall
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Rechtstipp: Umgangsrecht - Auch ein Samenspender darf «sein» Kind sehen
Steuertipp: Die 5-prozentige Sportwettensteuer ist nicht erdrosselnd
Bieten ausländische Unternehmen Sportwetten (auch) in Deutschland lebenden Kunden über das Internet an, so liegt weder ein Verstoß gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht vor, wenn auf die Wetteinsätze fünf Prozent Sportwettensteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Es liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vor, weil inländische und ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen besteuert werden. (BFH, IX R 20/18) – vom 17.05.2021