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Steuertipp: Deutschland und die Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21.8.2023 am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister das Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 11.8.1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen war zuletzt im Jahr 2010 geändert worden. Angestrebt wird ein Inkrafttreten des Änderungsabkommens zum 1.1.2025.