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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Im Krankengeldbezug zahlt Beschäftigter Raten für das "Jobrad" selbst
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Rechtstipp: Wer sich einmal schlimm danebenbenimmt, den kann das einholen
Steuertipp: Der Verkauf des privat genutzten Firmen-Pkws erhöht den Gewinn uneingeschränkt
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, und teilweise privat genutztes Auto verkauft, so erhöht die gesamte Differenz zwischen dem Buchwert und dem Erlös aus dem Verkauf den Gewinn. Die Tatsache, dass die tatsächlich für das Fahrzeug beanspruchte Abschreibung für die Anschaffung (AfA) neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine anteilige Berücksichtigung des Verkaufserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA. (BFH, VIII R 9/18) - vom 16.06.2020