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Steuertipp: Der Säumniszuschlag ist nicht verfassungswidrig
Steuerschulden werden mit einem Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent pro angefangenen Monat auf die Schuld (abgerundet auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag) sanktioniert. Dabei macht der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen 0,5 Prozent pro Monat aus. Ein Insolvenzverwalter klagte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Höhe (6 Prozent pro Jahr) - vergeblich. Der BFH sieht trotz des strukturellen Niedrigzinsniveaus keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Säumniszuschlags. Zwar habe auch bereits das Bundesverfassungsgericht die Vollverzinsung von Steuerschulden als verfassungswidrig angesehen. Das könne aber nicht auf den Säumniszuschlag übertragen werden, weil es an einer „Ungleichbehandlung“ fehle. Außerdem verletze der Säumniszuschlag auch nicht das Rechtsstaatsprinzip. (BFH, VII R 55/20) - vom 15.11.2022