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Steuertipp: Der Buchhalter als Zeuge darf nicht einfach abgelehnt werden

13.12.2023

Eine Unternehmerin, die Familienfeste organisiert (unter anderem die Anmietung von Locations, das Besorgen von Speisen und Getränken sowie die Buchung von beispielsweise Fotografen oder Musikern) muss es nicht hinnehmen, wenn das Finanzgericht (vor dem sie mit dem Finanzamt über die Höhe ihrer Betriebskosten streitet) ihren Buchhalter als Zeugen ablehnt. Nur, wenn ein Beweismittel "unerheblich, unzulässig beziehungsweise absolut untauglich" ist, oder wenn "die in Frage stehende Tatsache als wahr unterstellt werden kann", könne ein Beweisantrag vom Gericht abgelehnt werden. Die Aussagen des Buchalters könnten in diesem Fall jedoch "wertvolle Hinweise" liefern - deswegen muss sich das Gericht neu mit dem Fall befassen. (BFH, X B 121/22) - vom 09.08.2023

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