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Steuertipp: Cum/Cum-Gestaltungen - Was dahintersteckt
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/2125)auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/1799)umfassend zu so genannten Cum/Cum-Steuergestaltungen Stellung genommen.Charakteristisch für Cum/Cum-Gestaltungen ist danach die Übertragung von Aktienvon Steuerausländern auf Steuerinländer, um die Möglichkeit der Anrechnung derKapitalertragsteuer bei der Dividendenbesteuerung für Steuerinländer zu nutzen.Der dadurch entstehende Steuervorteil werde im Rahmen der Cum/Cum-Gestaltungzwischen dem Steuerausländer und dem Steuerinländer aufgeteilt, der dieKapitalertragsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet habe. Dies habe zurFolge, dass der Anknüpfungspunkt für den Fallaufgriff bei Cum/Cum-Gestaltungentypischerweise das Besteuerungsverfahren des Steuerinländers sei, erläutert dieBundesregierung. (Deutscher Bundestag, PM vom 17.10.2025)