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Steuertipp: Corona-Wirtschaftshilfen - Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

22.01.2024

Nur noch bis zum 31.01.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband eV unter Hinweis auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin. Weitergehende Fristverlängerungen seien ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde. (DStV, Mitteilung vom 19.01.2024)

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