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Steuertipp: Containerleasing-Verluste gehören zu Einkünften aus Kapitalvermögen
Anleger, die sich an Container-Leasing-Modellen der Firma P&R beteiligten, erlitten Verluste nach der Insolvenz des Unternehmens. Ein Steuerpflichtiger wollte diese Verluste als gewerbliche Verluste geltend machen, doch das Finanzamt und das FG Baden-Württemberg sahen die Einkünfte als Kapitalvermögen an. Das Gericht entschied, dass es sich um eine Kapitalüberlassung handelte, da weder ein tatsächliches Eigentum an den Containern bestand noch diese in Besitz genommen wurden. Die Verluste können daher nicht als gewerbliche Verluste abgesetzt werden (FG Baden-Württemberg vom 28.11.2023, 8 K 2173/21).