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Steuertipp: Bundesmodell bei der Grundsteuer scheint rechtmäßig zu sein

13.01.2025

Bei der Grundstücksbewertung für die Ermittlung der Grundsteuer für Eigentümer nach dem (neuen) Grundsteuer- und Bewertungsrecht (»Bundesmodell«) sieht das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verfassungsrechtlich keine Bedenken. Die einschlägigen Bodenrichtwerte seien rechtmäßig zustande gekommen. Auch seien keine Rechtsverstöße des Gutachterausschusses festzustellen. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3170/22 u. a.) - vom 04.12.2024

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