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Steuertipp: Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht geplant
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgelegt. Das Strom- und Energiesteuerrecht soll umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. (BMF, Mitteilung vom 12.4.2024)