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Steuertipp: BMF-Entwurf zur E-Rechnung - DStV sieht weiteren Klarstellungsbedarf
Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will, der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung - damit die Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach gelingt. Hierbei nimmt der DStV insbesondere die Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen und deren steuerliche Berater in den Fokus. So regt der DStV an, dass vertraglichen Vereinbarungen über Rechnungsformate klar der Vorrang zu geben ist. Ebenso kann aus seiner Sicht ein von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestelltes Visualisierungstool die technischen Hürden und rechtlichen Unsicherheiten bei der Verarbeitung einer E-Rechnung senken. Dies wäre auch ein maßgeblicher Baustein zur Steigerung der Akzeptanz der E-Rechnung in der Praxis. Zusätzliche Risiken bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs sind im Sinne der Wirtschaft zu minimieren. Bei der Überführung von Dauerrechnungen in ein elektronisches Format ließe sich der Verwaltungsaufwand verringern, wenn dies erst bei einer Änderung von oder neu abgeschlossenen Verträgen nötig würde. Auch die zwingende Einbeziehung von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern in das System der E-Rechnung hat der DStV erneut kritisiert. Diese sollte nicht zuletzt aufgrund der mit dem Jahressteuergesetz 2024 angedachten Systemänderung hin zu einer Steuerfreiheit überdacht werden. (DStV, Meldung vom 17.7.2024)