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Steuertipp: Blockheizkraftwerk in Mietshaus führt auch in Bezug auf Strom zu Vermietungseinkünften
Wird in einemMietshaus ein Blockheizkraftwerk eingebaut, führt das nicht nur hinsichtlichder Wärme-, sondern auch hinsichtlich der Stromerzeugung zu Einkünften ausVermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb. Das hat das Finanzgericht(FG) Berlin-Brandenburg im Anschluss an die Rechtsprechung des FGRheinland-Pfalz entschieden. Würde ein Gewerbebetrieb vorliegen, wäre dort dasBlockheizkraftwerk wegen der Unteilbarkeit beweglicher Wirtschaftsgüter nicht(teilweise) zu aktivieren. Der erzeugte Strom wäre nur unter dem Gesichtspunkteiner Einlage zu berücksichtigen. Das Urteil des FG ist noch nichtrechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt. Diese ist beim Bundesfinanzhofunter dem Aktenzeichen X R 15/25 anhängig. (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom09.04.2025, 16 K 16145/23, nicht rechtskräftig)