Steuertipp: Anspruch auf Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung
Rechtstipp: Zivilrecht - Eine unzureichende Baustellensicherung muss schon bewiesen werden
Steuertipp: Betriebsprüfung - Neue Größenklassen und geringeres Prüfungsrisiko ab 2024
Um eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu treffen, werden alle vorhandenen Betriebe in vier Größenklassen eingeteilt. Die Einordnungskriterien sind vor allem Umsatz und Gewinn und sind bundeseinheitlich gleich. Eingeteilt wird in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe. Die Einteilungskriterien werden regelmäßig alle drei Jahre neu von der Finanzverwaltung festgelegt, zuletzt mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 für den Zeitraum ab 1. Januar 2024. Ab 2024 gelten neue Beträge für die Einstufung von Betrieben in Größenklassen. Die Betragsgrenzen werden deutlich angehoben, die Betriebe werden sozusagen eine Stufe herabgestuft. Das senkt das Prüfungsrisiko.