Rechtstipp: Auch der behandelnde Arzt darf als Erbe eingesetzt werden
Rechtstipp: Reiserecht - Ein "französisches Bett" ist kein Doppelbett
Steuertipp: Betriebsausgaben - Mode-Accessoires können von Influencerin auch privat getragen werden
Bewirbt eine Influencerin Mode-Accessoires (unter anderem Handtaschen namhafter Hersteller) auf ihren verschiedenen Social-Media-Kanälen und betreibt sie einen Mode- und Lifestyle-Blog, so kann sie die Kosten für die Accessoires nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Es sei nicht darzulegen, in welchem Umfang sie die Kleidungsstücke und Modeaccessoires jeweils privat oder "zu betrieblichen Zwecken" trage. Es handele sich außerdem nicht um typische Berufskleidung, für die ein Betriebsausgabenabzug möglich ist, sondern um Gegenstände, die auch privat von der Frau genutzt werden können. (Niedersächsisches FG, 3 K 11195/21) - vom 13.11.2023