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Rechtstipp: Mietrecht - Schlüsseleinwurf in den Briefkasten kann "Rückgabe" darstellen
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Steuertipp: Auch an einem Samstag muss geklingelt werden
Steuertipp: Betriebsausgaben - Auch "nachlaufend" darf abgezogen werden
Fließen »nachlaufende Betriebsausgaben« ab, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, so sind diese trotzdem abzugsfähig. Werden aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem privaten Einfamilienhaus gewerbliche Einkünfte erzielt, so darf der Betreiber Kosten, die ihm danach entstehen, und die mit der Gewinnerzielung aus der Zeit davor zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend machen. (FG Münster, 1 V 1757/24) - vom 21.10.2024