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Steuertipp: Betriebsausgabe - Eine Gewinnabschöpfung darf abgezogen werden

27.02.2024

Geldzahlungen, die ein Betreiber von Biogasanlagen leisten muss, weil Grenzwerte überschritten worden sind (hier handelte es sich um so genannte »Gewinnabschöpfungen«, die keinen Strafcharakter hatten), dürfen als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt werden. Nicht abgezogen werden hingegen dürften beispielsweise Geldstrafen oder Leistungen zur Erfüllung von Auflagen. Zahlungen zum Ausgleich von Schäden seien nach den allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben abzugsfähig. (FG Münster, 4 K 1382/20) – vom 18.12.2023

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