Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Mietrecht - Es kann zumutbar sein, bei Schimmelbildung Möbel "etwas abgerückt" aufzustellen
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Wer auf vertragliche Sonderzahlung besteht, muss auf freiwillige Prämie verzichten
Steuertipp: Betriebsausgabe - Eine Gewinnabschöpfung darf abgezogen werden
Geldzahlungen, die ein Betreiber von Biogasanlagen leisten muss, weil Grenzwerte überschritten worden sind (hier handelte es sich um so genannte »Gewinnabschöpfungen«, die keinen Strafcharakter hatten), dürfen als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt werden. Nicht abgezogen werden hingegen dürften beispielsweise Geldstrafen oder Leistungen zur Erfüllung von Auflagen. Zahlungen zum Ausgleich von Schäden seien nach den allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben abzugsfähig. (FG Münster, 4 K 1382/20) – vom 18.12.2023