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Steuertipp: Berechnung des schenkungsteuerpflichtigen Anteils bei Privatdarlehen

24.03.2026

Gewährt eine Personein Privatdarlehen zu einem Zinssatz, der unter dem marktüblichen Niveau liegt,kann der daraus resultierende Zinsvorteil als schenkungsteuerpflichtigeBereicherung gelten. Für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils ist dertatsächlich am Markt erhältliche Zinssatz maßgeblich und nicht pauschal derAbzinsungszinssatz von 5,5 %, sofern ein marktüblicher Vergleichszins vorliegt.Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R20/22).

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