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Rechtstipp: Wer "Movie Money" unter die Leute bringt, kriegt ein Jahr auf Bewährung
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Steuertipp: Künstlersozialkasse - Abgabepflichtige Entgelte für 2025 bis 31. März melden
Steuertipp: Berechnung des schenkungsteuerpflichtigen Anteils bei Privatdarlehen
Gewährt eine Personein Privatdarlehen zu einem Zinssatz, der unter dem marktüblichen Niveau liegt,kann der daraus resultierende Zinsvorteil als schenkungsteuerpflichtigeBereicherung gelten. Für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils ist dertatsächlich am Markt erhältliche Zinssatz maßgeblich und nicht pauschal derAbzinsungszinssatz von 5,5 %, sofern ein marktüblicher Vergleichszins vorliegt.Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R20/22).