Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Strafrecht - Hohe kriminelle Energie bringt hohe Haftstrafe
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: In der passiven Altersteilzeit-Phase gibt es keine Inflationsausgleichsprämie
Steuertipp: Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel
Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, während die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unverändert bleibt. Bei einer falschen Adressierung handelt es sich allenfalls um die unrichtige Bezeichnung ein und derselben Rechtsperson. (BFH, Urteil II R 33/22 vom 19.03.2024)