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Rechtstipp: Duschen kann Arbeitszeit sein
Steuertipp: Beiträge an Unterstützungskasse können Sonderausgaben sein
Neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gibt es so genannte Solidargemeinschaften, die die Gesundheit absichern. Die Beiträge an solche Einrichtungen dürfen dann - wie die Krankenkassenbeiträge - als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind) erfüllen. Vorsorgeaufwendungen für eine Basis-Krankenversicherung an eine Unterstützungskasse, die als eingetragener Verein firmiert, können dazu zählen. (FG Münster, 9 K 897/19) - vom 28.08.2024