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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Konkreter Vertretungsbedarf gilt als zulässige Befristung
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Steuertipp: Bei nur einem Objekt kann von "Handel" keine Rede sein
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht vor, wenn lediglich ein Objekt (auch wenn es ein Einzelhandelskaufhaus ist) angeschafft, saniert und anschließend wieder verkauft wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Eigentümer im Rahmen der Fassadensanierung "keine Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht über das hinausgehen, was beim Bau eines jeden Gebäudes erforderlich ist“. (FG Hamburg, 5 K 89/22) - vom 16.01.2023