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Steuertipp: Bei einer Videoschalte müssen alle Beteiligten ständig zu sehen sein

01.12.2023

Grundsätzlich ist es erlaubt, dass ein Finanzgericht eine mündliche Verhandlung über einen Steuer-Streitfall (hier ging es darum, dass ein Einzelhändler Akteneinsicht beim Finanzamt forderte) per Videokonferenz durchgeführt wird. Dabei müssen „alle zur Entscheidung berufenen Richter und Beteiligten während der Konferenz für die Zugeschalteten sichtbar sind“. Kann der Einzelhändler, der vor Ort im Gerichtsaal an der Verhandlung teilnimmt, einen zugeschalteten Mitarbeiter des Finanzamtes nur sehen, wenn er sich um 180 Grad dreht (weil der Finanzbeamte hinter ihm auf die Wand projiziert wurde), so ist die Entscheidung aufzuheben und es muss neu verhandelt werden. Es bestand die Gefahr, dass der Einzelhändler durch das ständige Hin- und Herschauen abgelenkt und seine Konzentration beeinträchtigt war. Auch könnten ihm Einzelheiten in Mimik und Gestik des Richters oder des Zugeschalteten entgangen sein. (BFH, IX B 104/22) - vom 18.08.2023

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