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Steuertipp: Bei einer "Video-Verhandlung" müssen alle Richter "im Bilde" sein
Ein Finanzgericht darf es erlauben, dass eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz durchgeführt wird. Das liegt im Ermessen des Gerichts, das dabei insbesondere die Zumutbarkeit der „Video-Schalte“ und die technischen Voraussetzungen prüfen muss. Der Bundesfinanzhof hat dazu konkret entschieden, dass „alle zur Entscheidung berufenen Richter während der Konferenz für die Zugeschalteten sichtbar sind“. Ist für einen überwiegenden Zeitraum der Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats im Bild zu sehen, so reicht das nicht aus. Ein Urteil, das in einer solch „fehlerhaften“ Sitzung gesprochen wird, ist aufzuheben. Der Fall muss anderweitig nochmal verhandelt und entschieden werden. (BFH, V B 13/22 vom 30.06.2023)