Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Bei einer möglichen Doppelbe...

Steuertipp: Bei einer möglichen Doppelbesteuerung ist schon genau hinzuschauen

18.09.2024

Ein Rentner kann sich nicht gegen die Besteuerung seiner Renten mit der Begründung wehren, es liege eine Doppelbesteuerung vor, weil die Rentenbeiträge, die er gezahlt hatte, nicht oder nur bedingt steuerlich abzugsfähig waren, während die ausgezahlte Rente später voll zu versteuern ist. Auch das Argument, das die Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen nicht auf den stetig ansteigenden Besteuerungsanteil abgestimmt sei, konnte nicht durchdringen. Eine doppelte Besteuerung liege nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (was hier der Fall war). (FG des Saarlandes, 3 K 1072/20) - vom 27.03.2024

Mit Freunden teilen