Steuertipp: Eine geringfügige Belastung ist nicht "außergewöhnlich"
Rechtstipp: Verbraucherrecht - Kinder benötigen nicht mehr Vitamin D als Erwachsene
Steuertipp: Bei einer Leasingsonderzahlung muss aufs ganze Jahr geschaut werden
Schließt ein Freiberufler einen Leasingvertrag über ein Fahrzeug mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab und leistet er zu Beginn der Laufzeit eine Leasingsonderzahlung (hier knapp 36.500 €), so ist der Betriebsausgabenabzug auch dann auf 1/36 festzusetzen, wenn der Mann angibt, in einem Monat (hier im Dezember) das Fahrzeug zu 84 Prozent für seine selbstständige Tätigkeit genutzt zu haben. (Für den gesamten Leasingzeitraum von 3 Jahren ergab sich ein Satz in Höhe von rund 18 %) Der Mann kann nicht mit dem Argument durchdringen, dass für den Ansatz der Leasingsonderzahlung ausschließlich auf den Anteil der beruflichen Nutzung im Jahr des Abflusses der Zahlung abzustellen sei. Der Anteil der Leasingsonderzahlung (…) sei »kumulativ aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern des jeweiligen Jahres und zeitanteilig nach dem Verhältnis der im jeweiligen Jahr liegenden vollen Monate und der Laufzeit des Leasingvertrags zu bestimmen.« (BFH, VIII R 1/21) - vom 12.03.2024