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Rechtstipp: Mietrecht - Eine Solaranlage darf auch ohne Zustimmung des Vermieters installiert werden
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Rechtstipp: Ein Sanierungsstau ist keine Zerstörung
Steuertipp: Bei einem Minus von 250 Euro muss nicht elektronisch erklärt werden
Macht eine GmbH in einem Jahr einen Verlust in Höhe von 256 Euro, so kann das Finanzamt den Geschäftsführer nicht verpflichten, die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse elektronisch zu übersenden. Das gelte auch dann, wenn die Bilanz ein Bankguthaben in Höhe von rund 20.000 Euro ausweist. Eine elektronische Übermittlung sei wirtschaftlich unzumutbar (hier wurde die Anschaffung von entsprechender Hard- und Software auf 1.500 bis 2.000 € geschätzt), weil sie "in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den betrieblichen Verhältnissen" stünde. (FG Schleswig-Holstein, 1 K 12/21) - vom 08.07.2021