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Steuertipp: Bei der Höhe der Zinsen für ein Konzerndarlehen Preise vergleichen
Hat ein deutscher Konzern mehrere Darlehen bei einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft aufgenommen, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungiert, so darf das Finanzamt den vereinbarten Zinssatz nicht als überhöht "ablehnen", ohne ihn im Rahmen der so genannten Preisvergleichsmethode mit Zinsätzen zu vergleichen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten vereinbart werden oder worden sind. Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kann die "Kostenaufschlagsmethode" angewendet werden, bei der die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. (BFH, I R 4/17) – vom 18.05.2021