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Rechtstipp: Erbrecht - Auch ein Arzt darf vom Patienten bedacht werden
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Steuertipp: Behinderten-Pauschbetrag ab 2026 nur bei elektronischer Datenübermittlung
Bislang genügt als Nachweis einer Behinderung ein Feststellungsbescheid oder ein Schwerbehindertenausweis. Ab dem 1.1.2026 ist für neue oder geänderte Feststellungen eine elektronische Datenübermittlung vom Versorgungsamt ans Finanzamt Pflicht. Gültige Papiernachweise werden weiterhin akzeptiert, sofern sich die Feststellungen nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit ändern.