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Rechtstipp: Mietrecht - Wer Morddrohungen ausspricht, muss das Haus sofort verlassen
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Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Bringt die Mutter das Kind nicht in die Schule, geht sie in den Bau
Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - Hochbegabung ist keine Krankheit
Eine Hochbegabung eines Kindes stellt als solche keine Krankheit dar. Die Kosten für den Besuch einer Privatschule sind deshalb nicht als Krankheitskosten abziehbar. Hier hatte der Besuch der Regelschule bei dem hochbegabten Kind zu psychosomatischen Beschwerden geführt (der Grund: schulische Unterforderung und fehlende Förderung). Da an der gewählten Privatschule, deren Kosten steuerlich abgesetzt werden sollten, keine spezielle Heilbehandlung stattfand und der Schulbesuch nicht zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgte, wurden die geltend gemachten Kosten (rund 40.000 Euro) abgelehnt. (FG Münster vom 13.6.2023, 2 K 1045/22 E)