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Steuertipp: Auskunft zu Unterschieden von Handels- und Steuerbilanz
Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Verhältnis der rechtlichen Vorgaben für die Handels- und Steuerbilanzen für Unternehmen. Ein Abbau der Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben ginge entweder zu Lasten der Informationszwecke der Handelsbilanz oder zu Lasten der Steuergerechtigkeit oder er wäre mit Steuermindereinnahmen verbunden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11573) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11354). (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2024)