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Steuertipp: Aufwendungen für eine "PID" sind "außergewöhnlich"
Liegt bei dem Partner einer Frau eine "chromosomale Translokation" vor, und ist es deswegen hoch wahrscheinlich, dass ein auf natürlichem Weg gezeugtes gemeinsames Kind an schweren körperlichen und geistigen Behinderungen leiden wird (und unter Umständen gar nicht lebensfähig sein kann), so sind die Aufwendungen für eine "Präimplantationsdiagnostik" (eine genetische Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter) als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. Das gelte auch dann, wenn die Frau die Kosten trägt, obwohl der Mann an dem Gendefekt leidet. Denn es komme auf die biologischen Zusammenhänge an. (BFH, VI R 2/22) - vom 29.02.2024