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Rechtstipp: Sozialrecht - In besonders schweren Fällen muss das Jobcenter für Wohnraum draufzahlen
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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch eine Regelung aus dem Jahr 1968 kann zählen
Steuertipp: Aufwendungen einer Beamtin in Ruhestand können Werbungskosten sein
Übt eine Frau als Ruhestandsbeamtin ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeiten aus, so kann sie die Aufwendungen dafür als Werbungskosten bei den Versorgungsbezügen berücksichtigen. Denn Gewerkschaften vertreten mit ihrer Tätigkeit nicht nur die Interessen der berufstätigen Arbeitnehmer und Beamten, sondern auch die (Erwerbs-)Interessen von Pensionären. (BFH, VI R 17/21) - vom 28.06.2023