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Steuertipp: Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit bei der Steuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit steuerfrei bleiben, auch wenn sie erst nach Renteneintritt ausgezahlt werden. Ein Ehepaar, das gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurde, hatte geklagt, da der Ehemann nach seinem Renteneintritt eine Auszahlung erhielt, die teilweise als Aufstockungsbetrag für die Altersteilzeit berechnet wurde. Das Finanzamt besteuerte den gesamten Betrag als Arbeitslohn, während das Ehepaar den Aufstockungsbetrag als steuerfrei geltend machte. Der BFH entschied, dass die Steuerfreiheit gegeben ist, wenn die Voraussetzungen im Zeitraum der Altersteilzeit erfüllt waren (BFH-Beschluss vom 24.10.2024, Az. VI R 4/22).