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Steuertipp: Auch zu Unrecht gewährte Vergünstigung ist verbraucht, aber...

14.02.2022

Die so genannte antragsgebundene Steuervergünstigung, die bei einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung (nur einmal im Leben) beansprucht werden kann, ist auch dann "verbraucht", wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Etwas anderes könne nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann gelten, wenn die "rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Steuerpflichtigen angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des Finanzamts nicht erkennbar war". (BFH, VIII R 2/19) - vom 28.09.2021

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