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Steuertipp: Auch wer ein Dienstfahrzeug besitzt, kann den eigenen Pkw nehmen

09.07.2025

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, so deutet der »erste Anschein« daraufhin, dass das Auto auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer kann aber belegen, dass auch sein privates Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt worden ist. Kann der Arbeitnehmer das beweisen, so steht einem Werbungskostenabzug nicht entgegen, dass er ein Geschäftsfahrzeug überlassen bekommen hat. (Niedersächsisches FG, 9 K 183/23) - vom 18.09.2024

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