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Steuertipp: Auch steuerfreie Einnahmen werden - bei Rückzahlung - zu Betriebsausgaben
Die Rückzahlung von (hier in den Jahren vor 2022) erzielten Einspeisevergütungen durch den Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 ist als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Das gelte, obwohl solche Einnahmen seit dem Jahr 2022 steuerfrei sind und die ursprünglichen Einnahmen steuerpflichtig waren. Trotz der Steuererleichterungen bleiben Rückzahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. (Niedersächsisches FG, 9 K 83/24) - vom 11.12.2024