Steuertipp: Auch Schmiergelder können die Steuer "mindern"
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Steuertipp: Auch Schmiergelder können die Steuer "mindern"
Bezieht ein Diplom-Ingenieur, der als technischer Leiter bei verschiedenen Unternehmen in der Immobilienwirtschaft tätig ist und »Unteraufträge« eigenständig an Firmen vergeben kann, dafür teilweise »Schmiergelder«, und werden diese Gelder von den Strafverfolgungsbehörden eingezogen, so unterliegen sie zwar als »Entgelte für steuerpflichtige Leistungen« der Umsatzsteuer. Jedoch mindern die Schmiergelder (wenngleich sie als illegale Zahlungen gelten) die Steuer. Andernfalls würde es zu einer unzulässigen Doppelbelastung für den Täter kommen. (Der Ingenieur wurde wegen »Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr« und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Insgesamt wurden hier mehr als 340.000 € an Schmiergeld eingezogen.) (BFH, XI R 6/23) - vom 25.09.2024