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Steuertipp: Auch "passive" Arbeit im Mannschaftsbus kann steuerfrei sein
Fährt eine Profisportmannschaft regelmäßig geschlossen mit dem Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, so ist diese Zeit für die angestellten Sportler Arbeitszeit. Das hat zur Folge, dass die dafür vom Verein gezahlten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge steuerfrei sind. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass der Lohnzuschlag für das rein passive Verhalten der Sportler im Bus steuerpflichtig sei, weil die Beförderungszeiten nicht mit einer belastenden Tätigkeit der Arbeitnehmer verbunden seien. Es komme dafür nur darauf an, dass tatsächlich „gearbeitet“ werde. Ob das passiv geschehe (wie bei den Sportlern im Bus) sei unerheblich. Sie sind arbeitsvertraglich zur Busfahrt verpflichtet (sie dürfen beispielsweise nicht individuell anreisen). (BFH, VI R 28/19) - vom 16.12.2021