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Steuertipp: Auch ohne Mietzahlung können Handwerkerleistungen abgezogen werden

31.08.2023

Muss ein Mann das gemeinsam mit seiner Frau und den Kindern bewohnte Haus aufgrund einer gerichtlichen Verfügung verlassen, zieht er vorübergehend in die Dachgeschosswohnung seiner Mutter, ohne dafür Miete zu bezahlen, so kann er Reparaturarbeiten, die er am Dach des Hauses seiner Mutter in Auftrag gibt und bezahlt, steuerlich geltend machen. Er kann die Kosten als Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abziehen. Dafür sei es nicht nötig, ein besonderes „Nutzungsrecht“ an der Wohnung zu besitzen. Es reiche die „tatsächliche Nutzung“. Auch spiele es keine Rolle, dass er nicht verpflichtet gewesen sei, die Arbeiten durchführen zu lassen. (BFH, VI R 23/21) - vom 20.04.2023

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