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Steuertipp: Auch mehrjährige Verluste bedeuten nicht zwingend "private Interessen"
Fährt ein selbstständiger Unternehmensberater in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit nur Verluste ein, so darf ihm das Finanzamt die Anerkennung dieser Minuszahlen nicht mit der Begründung verweigern, die Tätigkeit würde "aus persönlichen Neigungen" ausgeübt und nicht mit dem Ziel, Gewinne zu generieren. Diese Argumentation des Finanzamtes könne auch dann nicht durchdringen, wenn die Gattin des Unternehmensberaters hohe Einkünfte habe und die "Miesen" des Mannes durch die Verrechnung nur dazu da seien, Steuern zu sparen. Allein diese Möglichkeit spreche nicht für eine Tätigkeit, die nur im persönlichen Bereich liege. Gibt es nach wie vor ein schlüssiges Betriebskonzept und verfügt der Mann (als Diplom-Kaufmann) über ausreichend Berufserfahrung und Fachwissen, so müssen die Verluste in der Anlaufphase steuerlich anerkannt werden. (FG Münster, 2 K 310/21) - vom 13.06.2023