Rechtstipp: Mietrecht - Auch nicht nur zum Wohnen darf der Eigentümer seine vier Wände selbst beziehen
Rechtstipp: Airbnb wird nicht von der Erlaubnis zur Untervermietung gedeckt
Steuertipp: Auch innerhalb eines Hauses müsste Wohnung getauscht werden, um steuerfrei zu sein
Eine Immobilie wird steuerfrei an ein Kind vererbt, wenn der Erblasser selbst darin gelebt hatte, der Erbe die Immobilie "unverzüglich" (im Normalfall innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall) selbst bezieht und mindestens zehn Jahre lang dort wohnen bleibt. Hat eine Frau mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus an den Sohn vererbt, und wohnt der bereits in einer dieser Wohnungen zur Miete (die Mama hatte in einer anderen Wohnung im selben Haus gelebt), so kann er die Wohnung, in der er wohnt, nicht steuerfrei erben. Denn sie wurde nicht von der Erblasserin "zu Wohnzwecken genutzt". Will er nicht in die Wohnung der Mutter umziehen, so ist für keine der Wohnungen die Bedingung für eine Steuerfreiheit erfüllt. (Niedersächsisches FG, 3 K 154/23) - vom 13.03.2024