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Steuertipp: Auch für einen "konkreten Hund" kann steuerwirksam gespendet werden
Auch wenn eine Spende einer konkreten Zweckbindung dient, kann sie steuerwirksam für den Spender sein. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um eine Spende, die einem Tierschutzverein als Träger einer Tierpension für die Förderung eines bestimmten Hundes überreicht worden ist (hier ging es um 5.000 €). Entscheidend sei, dass sich diese konkrete Bestimmung, wofür das Geld eingesetzt werden soll, noch im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten Ziele bewege. Das war hier der Fall. (BFH, X R 37/19) - vom 16.03.2021